Wie Sie als Bauträger unverkaufte Einheiten in Liquidität verwandeln – mit einer Zielgruppe, die bisher nicht kaufen konnte
Die Generation 58+ will kaufen, hat das Kapital – aber die Bank finanziert nicht. Im Video erfahren Sie, wie das WOBITA Konzept dieses Problem löst.
Mann im grauen Sakko und schwarzen Rollkragenpullover sitzt an Holztisch, gestikuliert mit der Faust.
Zwei Männer stehen vor Bildern von modernen Gebäuden und Architektur.
Jakob Weber (LINKS) IST URHEBER DES WOBITA KONZEPTS & geschäftsführer der WOBITA GmbH - HIER ZUSAMMEN MIT SEINEM GESCHÄFTSPARTNER FLORIAN BOEHLKE, VERTRIEBSLEITER DER COMMUNIS PROJEKTBAU GMBH UND MITENTWICKLER DES WOBITA KONZEPTS.
Über WOBITA
Durch jahrzehntelange Erfahrung in der Immobilien- und Finanzbranche kennen wir die Bedürfnisse und Sorgen von Immobiliensuchenden. Unser Gründerteam besteht aus langjährigen Immobilienexperten, welche alle Themenbereiche wie den Bau, den Vertrieb und die Finanzierung von Immobilien abdecken. Mit dem WOBITA Konzept, erfunden vom Bauträger Jakob Weber, schaffen wir neue Perspektiven – einzigartig, innovativ und zukunftsweisend. Wir bieten eine Lösung für preislich unerschwingliche Neubauwohnungen und gleichzeitig Kapitalanlegern eine Antwort auf die Herausforderungen des aktuellen Marktes.
Häufig gestellte Fragen zu
WOBITA
Warum brauche ich WOBITA zur Umsetzung?
Weil das Konzept ohne WOBITA nicht umsetzbar ist. Es beruht auf einer rechtlich ausgefeilten Vertragsstruktur, die Wohnungsrecht und Eigentum sicher miteinander verbindet. WOBITA sorgt für die korrekte notarielle Umsetzung, die Abstimmung mit den Finanzierern und die rechtliche Absicherung beider Seiten – damit das Modell in der Praxis funktioniert und für alle Beteiligten fair bleibt.
Muss der Wohnungsrechtskäufer eine Finanzierung aufnehmen?
n der Regel nicht. Das Wohnungsrecht wird per Einmalzahlung erworben, oft aus dem Verkauf der bisherigen Immobilie – ohne Bankkredit oder monatliche Belastung.
Bekommt der Kapitalanleger eine Finanzierung – trotz eingetragenem Wohnungsrecht?
Ja, der Kapitalanleger kann eine normale Bankfinanzierung erhalten. Er ist von Anfang an 100 % Eigentümer der Wohnung, und die Bank kann eine Grundschuld auf die Immobilie eintragen – auch wenn ein Wohnungsrecht besteht.
Warum akzeptiert die Bank das, obwohl ein Wohnungsrecht eingetragen ist?
Das Wohnungsrecht steht zwar im Grundbuch vor der Bank, aber das Risiko ist überschaubar: Der Kapitalanleger kauft die Wohnung nur zum halben Preis, zum Beispiel für 200.000 € statt 400.000 €. Damit reduziert sich auch das Risiko der Bank um die Hälfte. Die Bank bewertet die Immobilie entsprechend (mit einem Abschlag für das bestehende Wohnungsrecht) und finanziert sie, wenn die Bonität des Anlegers passt. Wichtig ist: Unsere geschulten WOBITA Finanzierer begleiten die Bankgespräche und erklären das Konzept – so wissen die Banken genau, wie das Modell funktioniert.
Welche Vorteile bietet das Konzept im Vertrieb?
Das Modell schafft zwei Abschlüsse pro Einheit, beschleunigt Verkaufsprozesse und ermöglicht die gezielte Vermarktung an klar definierte Zielgruppen – mit fertigen Unterlagen und rechtlicher Standardisierung.
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